Nach der Berlin-Wahl: Eigentümer, Käufer & Vermieter 2026

Nach der Berlin-Wahl: Eigentümer, Käufer & Vermieter 2026

POLITIK & FINANZEN

Patrick

9/22/202614 min lesen

city skyline during night time
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Nach der Berlin-Wahl: Was Eigentümer, Käufer und Vermieter jetzt erwartet

Die Linke hat die Berliner Abgeordnetenhauswahl gewonnen, eine Regierung gibt es noch nicht. Dieser Beitrag trennt, was für Immobilien schon feststeht, was von der Koalition abhängt und was am Ende ohnehin in Berlin, im Bund oder vor Gericht entschieden wird.

Einleitung: Was ändert sich nach der Berlin-Wahl für den Immobilienmarkt?

Kurzantwort: Rechtlich zunächst nichts. Nach dem vorläufigen Ergebnis liegt die Linke mit 25,7 Prozent vorn [1]. Bis eine neue Landesregierung im Amt ist, gelten das Bundesmietrecht, der Berliner Mietspiegel 2026 und die bereits beschlossenen Berliner Gesetze unverändert weiter. Wohnungspolitisch entscheidend wird, ob ein Bündnis aus Linke, Grünen und SPD oder aus CDU, Grünen und SPD zustande kommt.

Warum das jetzt wichtig ist: Mieten und Wohnungsmarkt waren nach der Wahlanalyse von ZDF und Forschungsgruppe Wahlen das wichtigste Wahlthema in Berlin, und der Linken wurde bei den Mieten die höchste Kompetenz zugetraut [1]. Die Wahlbeteiligung lag mit 74,2 Prozent deutlich über der von 2023 (62,9 Prozent) [2]. Wer in Berlin eine Immobilie besitzt, vermietet, kaufen oder verkaufen will, hat in den nächsten Wochen mit einer politischen Ausgangslage zu tun, die sich klar von 2023 unterscheidet.

Hinweis zur Datenlage (Stand 21.09.2026):

  • Alle Wahlzahlen sind das vorläufige Ergebnis. Das endgültige Ergebnis stellt der Landeswahlausschuss erst noch fest; 2023 geschah das nach etwa zwei Wochen [3].

  • Die Sitzzahlen weichen zwischen den Berichten ab (Tagesspiegel/Forschungsgruppe Wahlen: 162 Sitze [3], ZDF: 158 Sitze [2]). Wir nennen Mehrheiten deshalb nur als Richtung.

  • Parteipositionen geben wir dort, wo wir das Programm nicht im Original auswerten konnten, aus Programmauswertungen Dritter wieder und kennzeichnen das.

  • Dieser Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

1. Das Ergebnis: Wer kann mit wem regieren?

Die Linke legt gegenüber 2023 um rund 13,5 Prozentpunkte zu (2023: 12,2 Prozent), CDU und SPD verlieren deutlich (CDU 2023: 28,2 Prozent, SPD: 18,4 Prozent) [1][2]. Die bisherige schwarz-rote Koalition hat damit keine Mehrheit mehr [2].

Quellen: [1][3]

Rechnerisch bleiben zwei Dreierbündnisse. Die CDU schließt eine Koalition mit der Linken aus, ein Bündnis mit der AfD schließen alle anderen Parteien aus [2]. Nach der Berechnung der Forschungsgruppe Wahlen kämen Linke, Grüne und SPD auf 97 Sitze, CDU, Grüne und SPD auf 84 Sitze, beide über der Mehrheitsschwelle von 82 [3].

Das Zünglein an der Waage sind damit Grüne und SPD:

  • Grüne: Sie erklärten den schwarz-roten Senat für abgewählt und streben Rot-Grün-Rot an [4].

  • SPD: Ihr Spitzenkandidat Steffen Krach hatte im Wahlkampf Enteignungen von Wohnungsunternehmen ausgeschlossen. Nach dem historisch schwachen Ergebnis ist offen, wie sich die Partei aufstellt [4].

  • Linke: Ein Parteitag am Freitag (25.09.2026) soll über die Aufnahme von Sondierungsgesprächen entscheiden [5].

2. Was Berlin entscheiden kann – und was nicht

Viele Schlagzeilen vermischen drei Ebenen. Für die Einordnung lohnt die Trennung.

2.1 Bundesrecht: gilt unabhängig vom Senat

  • Mietpreisbremse: Der Bundestag hat sie 2025 bis Ende 2029 verlängert („Mietrecht I“) [6].

  • Mietrecht II: Das Bundeskabinett hat am 29.04.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Regeln für möblierte Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und Schonfristzahlungen ändern soll [7]. Der Bundestag hat ihn am 09.07.2026 in erster Lesung beraten (Drucksache 21/6807) [6]. Die Union will noch Nachbesserungen, etwa bei Schonfristen und Kurzzeitverträgen [8]. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht.

  • Indexmieten: In angespannten Märkten soll der Teil einer Inflation über 3 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte mieterhöhend wirken [7]. Das gilt nur in Gebieten, die die jeweilige Landesregierung per Rechtsverordnung festlegt [6]. Hier hat die neue Berliner Regierung also einen echten Hebel.

  • Möblierte Wohnungen: Der Zuschlag muss gesondert ausgewiesen werden. Wer das versäumt, dessen Wohnung gilt bei der zulässigen Miethöhe bis zu zwei Jahre nach Nachholung der Auskunft als unmöbliert vermietet [6].

2.2 Landesebene: der Spielraum der Regierung

Berlin steuert seine rund 400.000 landeseigenen Wohnungen, organisiert Kontrolle und Durchsetzung der Mietregeln, weist Milieuschutzgebiete aus, legt Förderprogramme auf und beeinflusst über Bauland und Genehmigungen den Neubau [9]. Einen allgemeinen Mietendeckel für private Wohnungen kann das Land nicht einführen: Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel 2021 gekippt, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlte [9].

2.3 Bund gegen Vergesellschaftung: angekündigt, nicht beschlossen

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 02.07.2026 angekündigt, per Bundesgesetz auszuschließen, dass Länder private Mietwohnungsbestände vergesellschaften. Im Gegenzug soll eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum entstehen [10]. Ob ein Bundesgesetz das überhaupt regeln kann, ist verfassungsrechtlich umstritten [11]. Einen beschlossenen Gesetzestext haben wir bis zum Redaktionsschluss nicht gefunden.

3. Was schon feststeht – unabhängig von der Regierungsbildung

3.1 Der Mietspiegel 2026

Die Senatsverwaltung hat den neuen Berliner Mietspiegel am 28.05.2026 vorgelegt. Der Median der Nettokaltmiete liegt bei 7,71 Euro pro Quadratmeter, gestützt auf rund 17.000 Datensätze [12]. Im Mietspiegel 2024 waren es 7,21 Euro, ein Plus von knapp sieben Prozent. Der Berliner Mieterverein spricht vom stärksten Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete seit 2017 [13]. Bei bestehenden Mietverhältnissen dürfen Vermieter die Miete in drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen, und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete [13].

3.2 Das Mietenkataster

Das Abgeordnetenhaus hat am 02.07.2026 ein digitales Wohnungs- und Mietenkataster beschlossen, das Daten zu rund 1,8 Millionen Berliner Wohnungen erfassen soll [14][15]. Nach dem letzten uns bekannten Stand (August 2026) war das Gesetz noch nicht verkündet und damit noch nicht in Kraft. Die Datenbank soll laut Senatsverwaltung im Lauf des Jahres 2027 starten, erst danach beginnt die zwölfmonatige Frist für die erste Meldung, bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen [14]. Eigentümerverbände wie Haus & Grund halten das Vorhaben für unverhältnismäßig und rechtlich angreifbar [9]. Ob eine neue Landesregierung das Kataster ausbaut, beibehält oder ändert, ist offen [9].

3.3 Das Vergesellschaftungsrahmengesetz

Das Abgeordnetenhaus hat am 12.03.2026 mit den Stimmen von CDU und SPD ein Rahmengesetz zur Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz beschlossen [16]. Was es regelt und was nicht:

  • Kein Enteignungsgesetz: Es überführt keine einzige Wohnung in Gemeineigentum. Dafür wäre ein zusätzliches Anwendungsgesetz nötig [16].

  • Zeitplan: Es tritt erst 24 Monate nach seiner Verkündung in Kraft, also frühestens 2028. Bis dahin soll eine Normenkontrolle die Verfassungsmäßigkeit klären [16].

  • Entschädigung: Ausgangspunkt ist der Verkehrswert, die Entschädigung kann aber davon abweichen, auch nach unten [16].

  • Verhältnismäßigkeit: Jede Vergesellschaftung muss verhältnismäßig sein, und die Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts darf nicht dauerhaft erheblich eingeschränkt werden [16].

Der Volksentscheid von 2021, auf den sich das Thema stützt, wurde mit 57,6 Prozent der Teilnehmenden angenommen [17]. Er zielt auf private Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen [18]. Selbstnutzende Eigentümer, Kleinvermieter und Eigentümergemeinschaften sind nicht Gegenstand [9].

4. Was die möglichen Koalitionspartner wohnungspolitisch wollen

Hinweis: Die Programmdetails für Grüne, SPD und CDU sowie die Schwellenwerte der Linken stammen aus Programmauswertungen Dritter ([9][20]). Die Linke bestätigt in ihrem eigenen Programm den Mietendeckel für landeseigene Wohnungen binnen der ersten 100 Tage per Senatsbeschluss, ein „Sicher-Wohnen-Gesetz“ und ein Landesamt für Mieterschutz [19].

Szenario A: Rot-Grün-Rot

  • Landeseigene Bestände: Ein Mietendeckel wäre der schnellste Schritt, weil er nur die landeseigenen Wohnungen betrifft und per Senatsbeschluss kommen soll [19]. Private Vermieter sind davon nicht unmittelbar betroffen.

  • Vergesellschaftung: Die Linke macht sie zum Kern ihres Programms, Grüne unterstützen sie, die SPD-Spitze lehnt sie ab [4][20]. Hier verläuft die wahrscheinlichste Konfliktlinie der Verhandlungen.

  • Realitätscheck: Selbst bei einer Einigung braucht es ein Anwendungsgesetz, das Rahmengesetz gilt frühestens 2028, eine Normenkontrolle steht aus, und der Bund hat ein Verbot angekündigt [10][11][16]. Kurzfristig wären keine Wohnungen betroffen.

  • Kontrolle: Taskforce, Landesamt und Kataster würden die Kontrolldichte für Vermieter erhöhen [14][19].

Szenario B: CDU, Grüne und SPD

  • Schwerpunkt Angebot: Schnellerer Neubau und private Investitionen stehen im CDU-Programm vorn [9][20]. Die SPD will dagegen mehr als die Hälfte des Neubaus über landeseigene Unternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger organisieren [9].

  • Konfliktlinie: Die Grünen unterstützen die Vergesellschaftung, die CDU lehnt sie ab [20]. Ob das in einer Koalition auflösbar ist, lässt sich heute nicht sagen.

  • Kontrolle: Die Mietpreisprüfstelle soll auch nach dem CDU-Programm gestärkt werden [9].

Für beide Szenarien gilt: Der Zeitplan der Regierungsbildung ist offen, und Aussagen aus dem Wahlkampf sind noch keine Koalitionsverträge.

5. Was das für Eigentümer, Käufer und Vermieter bedeutet

5.1 Für Eigentümer und Verkäufer

Die schärfsten diskutierten Instrumente betreffen große Wohnungsunternehmen und landeseigene Bestände [9]. Für selbstnutzende Eigentümer ändern die Wahl und die Koalitionsfrage keine Grundregeln.

Der Markt selbst hat sich schon vor der Wahl abgekühlt. Nach den Daten des Gutachterausschusses stiegen 2025 die Zahl der Kauffälle auf 22.912 (+10 %) und der Geldumsatz auf rund 16,1 Milliarden Euro (+8 %) bei stabilen Preisen. Der mittlere Kaufpreis für Eigentumswohnungen lag bei 5.511 Euro pro Quadratmeter (+5 %) [21]. Im ersten Halbjahr 2026 sank die Zahl der Kauffälle dann um rund 5 Prozent auf 10.330, der Geldumsatz auf rund 6,1 Milliarden Euro (der Bericht nennt in Kurzfassung und Tabelle 12 bzw. 10 Prozent Rückgang). Der Gutachterausschuss überschreibt das mit „Berliner Immobilienmarkt verliert spürbar an Dynamik“. Die Preise sind weitgehend stabil, bei Eigentumswohnungen (+1 %) nahezu unverändert, bei reinen Mietwohnhäusern leicht rückläufig (−4 %) [22].

Ob die Wahl das Verhalten von Käufern und Verkäufern verändert, lässt sich heute nicht belegen. Belastbar wird das erst mit den nächsten Auswertungen des Gutachterausschusses.

Finanzierung: Die EZB hat den Einlagesatz am 10.09.2026 um 0,25 Prozentpunkte auf 2,50 Prozent angehoben (wirksam seit 16.09.2026), nach einer Erhöhung im Juni auf 2,25 Prozent [24][25]. Sie begründet das mit Inflationsdruck durch den Krieg im Nahen Osten [24]. Bauzinsen liegen laut Finanztip im September bei rund 4,2 bis 4,8 Prozent [23]. Der Gutachterausschuss sieht Hinweise darauf, dass der Markt die hohen Finanzierungskosten inzwischen eingepreist hat [21].

5.2 Für Käufer

  • Selbstnutzer: Berlin-Landespolitik verändert das Kaufrecht nicht. Zinsniveau, Objektzustand und Lage bleiben die entscheidenden Größen.

  • Neubau-Pipeline: 2025 wurden in Berlin 13.754 Wohnungen genehmigt, 40,7 Prozent mehr als 2024 [26]. Von Januar bis Juli 2026 waren es 9.377 (+28,3 %), davon 7.380 in Mehrfamilienhäusern (+41,5 %), bei Ein- und Zweifamilienhäusern dagegen 410 (−17,2 %) [27]. Genehmigungen sind ein Frühindikator, keine Fertigstellungen.

  • Kapitalanleger: Für sie zählt vor allem das Regulierungsumfeld: Kataster, die Mietrecht-II-Regeln zu Index und Möblierung und die Frage, wie eine neue Regierung mit Kontrolle und Vergesellschaftung umgeht. Vergesellschaftung zielt auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen [18], Kontrolle und Meldepflichten betreffen dagegen alle Vermieter.

  • Brandenburg: Berliner Landesrecht gilt nur in Berlin. Im Land Brandenburg wurden von Januar bis Juli 2026 4.564 Wohnungen genehmigt (+6,3 %). Von den 3.684 genehmigten Wohnungen in neuen Wohngebäuden entfallen 1.865 auf das Berliner Umland [27].

5.3 Für Vermieter

  • Mietspiegel schafft Spielraum: Die höhere ortsübliche Vergleichsmiete vergrößert die Obergrenze für Erhöhungen. (Fiktives, vereinfachtes Beispiel: Bei einer Bestandsmiete von 8,00 €/m² netto kalt und einer Vergleichsmiete von 9,50 €/m² wären innerhalb von drei Jahren höchstens 15 Prozent möglich, also 9,20 €/m². Fristen und Formalien bleiben davon unberührt.)

  • Angebotsmieten laufen anders: Nach ImmoScout24 lag die Angebotsmiete im zweiten Quartal 2026 bei durchschnittlich 12,72 €/m², 1,85 Prozent unter dem Vorjahresquartal [28]. Der Mietspiegel bildet Bestandsmieten ab, die Portale Neuvermietungen. Beide Werte sind nicht direkt vergleichbar.

  • Neue Pflichten kommen: Das Kataster kommt unabhängig von der Wahl [9][14]. Mietrecht II würde Index- und Möblierungsregeln verschärfen [6][7].

  • Kontrolldichte: Ein Sicher-Wohnen-Gesetz der Linken würde nach Programmauswertung vor allem Unternehmen ab 50 Wohnungen adressieren [9]. Für Kleinvermieter steigt die Kontrolle eher indirekt.

Prüfen Sie als Vermieter, welche Ihrer Verträge (Index, Möblierung, Befristung) von den geplanten Änderungen berührt wären und ob Ihre Wohnungsdaten vollständig vorliegen. Im Zweifel klärt das ein Rechtsanwalt.

6. Checkliste: Was Sie in den nächsten Wochen beobachten sollten

  • 25.09.2026: Parteitag der Linken zu Sondierungsgesprächen [5]

  • Ende September / Anfang Oktober: Amtliches Endergebnis durch den Landeswahlausschuss [3]

  • Haltung der SPD: Führungsfrage und Position zu Vergesellschaftung und Mietendeckel [4]

  • Koalitionsvertrag: Was steht zu Vergesellschaftung, Mietendeckel und Kataster?

  • Bundestag: Weitere Beratungen zu Mietrecht II und der angekündigte Gesetzentwurf zum Vergesellschaftungsverbot [6][10]

  • Berlin: Verkündung und Umsetzung des Mietenkatasters sowie die Normenkontrolle zum Rahmengesetz [14][16]

  • 29.10.2026: Nächste EZB-Sitzung [29]

Fazit

Die Wahl hat die politische Ausgangslage verschoben, nicht das geltende Recht. Für die meisten Eigentümer, Käufer und Vermieter ist in den kommenden Wochen weniger die Frage entscheidend, wer regiert, als drei andere Punkte: was der Koalitionsvertrag zu Kataster, Mietenaufsicht und Vergesellschaftung festlegt, ob der Bund Mietrecht II und sein Verbot durchsetzt, und wie sich die Zinsen entwickeln. Bis dahin bleibt der Markt, wie ihn der Gutachterausschuss beschreibt: stabile Preise bei weniger Abschlüssen [22].

In so einem Markt konkurriert jedes Objekt um weniger Käufer, und die Präsentation entscheidet mit darüber, ob ein Angebot überhaupt wahrgenommen wird. Das gilt bis in das obere Segment: 2025 verzeichnete der Gutachterausschuss im Grunewald das berlinweit höchste Preisniveau für Ein- und Zweifamilienhäuser mit im Mittel 9.650 €/m² Wohnfläche, und in Dahlem den höchsten Kaufpreis für ein Villengrundstück mit rund 14,5 Millionen Euro [21]. Bei solchen Objekten zählt, was ein Exposé zeigt.

Sky-Memories produziert Immobilienvideos und Drohnenaufnahmen für Objekte in Berlin und Brandenburg. Patrick ist als zertifizierter Drohnenpilot für alle Luftaufnahmen verantwortlich, Thomas für Schnitt, Farbe, Ton und die Bilddramaturgie. Wie sich Bewegtbild im Inserat entwickelt hat und was die Studienlage dazu hergibt, haben wir in Immobilienvideo 2026: Warum Inserate ohne Video unsichtbar sind zusammengestellt.

Quellenverzeichnis

Alle Quellen wurden am 21.09.2026 abgerufen. Kennzeichnung: Primärquelle = Behörde, Gericht, Partei zu eigenen Aussagen oder Originaldokument. Sekundärquelle = Medium oder Fachportal, das Primärquellen auswertet.

[1] ZDFheute (Kathrin Wolff): „Berlin-Wahl: Alle Ergebnisse in Grafiken“, 21.09.2026. Vorläufiges Ergebnis (Linke 25,7 %, CDU 18,8 %, AfD 16,3 %, Grüne 14,3 %, SPD 12,1 %, BSW 4,7 %); Mieten und Wohnungsmarkt wichtigstes Wahlthema; Kompetenzzuschreibung Linke. Sekundärquelle mit Daten der Forschungsgruppe Wahlen. Link · Verwendet für: Wahlergebnis, Wahlthema, Kompetenzwerte.

[2] ZDFheute (Kevin Schubert): „Wahl in Berlin: Linke deutlich vor CDU – AfD vor Grünen und SPD“, 20./21.09.2026. Wahlbeteiligung 74,2 % (2023: 62,9 %); Ergebnis 2023 (CDU 28,2 %, SPD 18,4 %, Grüne 18,4 %, Linke 12,2 %); CDU schließt Linke aus, alle anderen die AfD. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Wahlbeteiligung, Vergleichswerte 2023, Koalitionsausschlüsse, Sitzzahl 158.

[3] Tagesspiegel: „Vorläufiges amtliches Endergebnis der Berlin-Wahl: Linke erstmals stärkste Kraft – SPD mit historischem Tief“, 21.09.2026. 162 Sitze, Mehrheit 82; Linke-Grüne-SPD 97 Sitze, CDU-Grüne-SPD 84 Sitze; endgültiges Ergebnis durch den Landeswahlausschuss, 2023 nach etwa zwei Wochen. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Sitzverteilung und Koalitionsmathematik, Verfahren Endergebnis.

[4] Handelsblatt: „Wahl in Berlin: ‚Stadt verändern‘: Linke greift in Berlin nach der Macht“, 20./21.09.2026. Grüne streben Rot-Grün-Rot an; Position der SPD-Spitze zu Enteignungen; offene Lage der SPD nach der Niederlage. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Rolle von Grünen und SPD.

[5] WirtschaftsWoche: „Berlin Wahlen 2026: Aktuelle Hochrechnung, Sitzverteilung & Co.“, 21.09.2026. Parteitag der Linken am Freitag über Sondierungsgespräche. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Zeitplan Linke.

[6] Deubner Recht & Praxis: „Mietrechtsreform 2026 (Mietrecht II): Fachinfos für Anwälte“, Stand Juli/August 2026. Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert („Mietrecht I“); Bundestag-Drucksache 21/6807 vom 01.07.2026, erste Lesung am 09.07.2026; Indexmieten-Deckel nur in per Landesverordnung festgelegten Gebieten; Folgen fehlender Möblierungsausweisung. Sekundärquelle (Fachportal). Link · Verwendet für: Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Länderhebel bei Indexmieten, Möblierung.

[7] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung Nr. 31/2026 „Mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Schonfristzahlungen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf“, 29.04.2026. Kabinettsbeschluss; Begrenzung von Indexmieten oberhalb von 3,0 % im Jahr auf die Hälfte. Primärquelle. Link · Verwendet für: Inhalte und Datum Mietrecht II.

[8] Haufe: „Mietrechtsreform 2026: Was CDU und CSU noch ändern wollen“, 10.07.2026. Änderungswünsche der Union bei Schonfrist und Kurzzeitverträgen in der ersten Lesung. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Unsicherheit im Gesetzgebungsverfahren.

[9] WEG Wissen: „Berlin-Wahl 2026: Das planen die Parteien für Eigentümer“, zuletzt aktualisiert am 31.08.2026. Landeszuständigkeiten; Bundesverfassungsgericht zum Mietendeckel 2021; Programmauswertung von SPD, CDU, Grünen, Linken und AfD; Anwendungsbereich der Vergesellschaftung. Sekundärquelle (Fachportal, Programmauswertung; keine Originalprogramme). Link · Verwendet für: Länder-Hebel, Parteipositionen, Anwendungsbereich Vergesellschaftung.

[10] Tagesspiegel: „Reformpaket: Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“, 02.07.2026. Beschluss des Koalitionsausschusses; staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Sekundärquelle. Link · Verwendet für:Bundesplan Vergesellschaftungsverbot.

[11] Verfassungsblog (Timo Laven): „Ein bundesweites Vergesellschaftungsverbot? Zur Verfassungswidrigkeit des Rahmenprogramms der Regierungskoalition“, Juli 2026. Wortlaut von Punkt 18 des Rahmenprogramms; verfassungsrechtliche Kritik. Fachbeitrag mit Meinungsanteil. Link · Verwendet für: Verfassungsrechtliche Einordnung.

[12] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Pressemitteilung „Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht“, 28.05.2026. Median 7,71 €/m²; rund 17.000 Datensätze. Primärquelle. Link · Verwendet für:Mietspiegelwert.

[13] t-online: „Mietspiegel Berlin 2026: Nettokaltmieten steigen weiter – mit Grenzen“, 28./29.05.2026. Vorwert 2024 (7,21 €/m²); Einordnung des Mietervereins; Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Vorwert, Anstieg, Kappungsgrenze.

[14] Berliner Mietervereinigung: „Mietenkataster Berlin 2026: Was beschlossen ist und was Mieter wissen sollten“, Stand Juli/August 2026. Beschluss durch das Abgeordnetenhaus; Gesetz zum genannten Stand nicht verkündet; Start laut Senatsverwaltung 2027; 1,8 Mio. Wohnungen; Meldefrist; Bußgelder. Sekundärquelle (Mieterorganisation). Link · Verwendet für: Stand und Zeitplan Kataster.

[15] Haufe: „Berlin: Abgeordnetenhaus verabschiedet Mietenkataster“, 03.07.2026. Beschluss am 02.07.2026 (Drucksache 19/3072-1). Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Beschlussdatum Kataster.

[16] CMS Deutschland: „Die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin: Was blüht der Immobilienwirtschaft?“, 10.04.2026. Inhalt des Rahmengesetzes vom 12.03.2026; Entschädigung; Inkrafttreten nach 24 Monaten; Normenkontrolle. Sekundärquelle (Rechtsanwaltskanzlei; Perspektive Immobilienwirtschaft). Link · Verwendet für: Rahmengesetz.

[17] Der Landeswahlleiter für Berlin (berlin.de): „Volksentscheid … zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen 2021“. 57,6 % der Teilnehmenden stimmten mit Ja. Primärquelle. Link · Verwendet für:Ergebnis Volksentscheid 2021.

[18] Frankfurter Rundschau/Wetterauer Zeitung (Christian Stör): „Enteignungen, Mietendeckel: Das plant Elif Eralp nach Sieg der Linken in Berlin wirklich“, 21.09.2026. Fünf-Punkte-Plan; Mietendeckel für ca. 400.000 Wohnungen; 7.500 Neubauwohnungen pro Jahr; Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Vorhaben der Linken, Schwelle 3.000 Wohnungen.

[19] Die Linke Berlin: Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026 (PDF) sowie Wahlprogramm-Entwurf. Mietendeckel für landeseigene Wohnungsunternehmen binnen 100 Tagen per Senatsbeschluss, einjähriger Mietenstopp; Sicher-Wohnen-Gesetz; Landesamt für Mieterschutz. Primärquelle (Parteiposition). Programm (PDF) · Entwurf · Verwendet für: Eigene Aussagen der Linken. (Zum Redaktionsschluss nur über Suchauszüge lesbar, nicht als Volltext.)

[20] ENTWICKLUNGSSTADT: „Enteignung vor der Berlin-Wahl 2026: Was Parteien und Berliner wollen“, September 2026. Positionen von Linke, Grünen, SPD, CDU und AfD zur Vergesellschaftung. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Positionen der Parteien.

[21] Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Pressemitteilung „Der Berliner Immobilienmarkt zeigt sich 2025 in den Preisen stabil“, 31.07.2026 (Immobilienmarktbericht 2025/2026). 22.912 Kauffälle (+10 %); 16,1 Mrd. € (+8 %); Eigentumswohnungen 5.511 €/m² (+5 %); Grunewald 9.650 €/m²; Villengrundstück Dahlem rund 14,5 Mio. €. Primärquelle. Link · Verwendet für: Marktdaten 2025.

[22] Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: „Die Entwicklung des Berliner Immobilienmarktes im 1. Halbjahr 2026“, veröffentlicht 03.09.2026. 10.330 Kauffälle (−5 %); Geldumsatz rund 6,1 Mrd. €; Preise weitgehend stabil; Eigentumswohnungen +1 %; Mietwohnhäuser −4 %. Primärquelle. Link (PDF) · Verwendet für: Marktdaten 1. Halbjahr 2026. (Der Bericht nennt für den Geldumsatz in der Kurzfassung −12 %, in der Tabelle −10 %.)

[23] Finanztip: „EZB-Leitzins: Aktuelle Entwicklung & Zinsprognose“, September 2026. Bauzinsen rund 4,2 bis 4,8 % je nach Laufzeit und Beleihung. Sekundärquelle (unabhängiges Verbraucherportal). Link · Verwendet für:Bauzinsniveau, Einlagesatz 2,50 %.

[24] Europäische Zentralbank: Geldpolitische Beschlüsse vom 11.06.2026. Erhöhung der Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte (Einlagesatz 2,25 % ab 17.06.2026); Begründung mit Inflationsdruck durch den Krieg im Nahen Osten. Primärquelle. Link · Verwendet für: Zinsschritt Juni, Begründung.

[25] Europäische Zentralbank: Pressekonferenz zu den geldpolitischen Beschlüssen vom 10.09.2026 (wirksam ab 16.09.2026). Einlagesatz 2,50 %. Primärquelle für Datum und Wirksamkeit; der Zinssatz wird von [23] bestätigt. Link · Verwendet für: Zinsschritt September.

[26] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung Nr. 50/2026 „Zahl genehmigter Wohnungen steigt wieder“, 01.04.2026. 13.754 genehmigte Wohnungen in Berlin 2025 (+40,7 %). Primärquelle. Link · Verwendet für:Baugenehmigungen 2025.

[27] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht F II 1 – m „Baugenehmigungen in Berlin und Brandenburg“, Juli 2026. Berlin Januar bis Juli 2026: 9.377 Wohnungen (+28,3 %), 7.380 in Mehrfamilienhäusern (+41,5 %), 410 in Ein- und Zweifamilienhäusern (−17,2 %); Brandenburg: 4.564 (+6,3 %), davon 1.865 im Berliner Umland. Primärquelle. Link · Verwendet für: Baugenehmigungen 2026.

[28] ImmoScout24: „Mietspiegel Berlin 2026: Aktuelle Mietpreise“. Angebotsmiete Q2 2026: 12,72 €/m² (Q2 2025: 12,96 €/m², −1,85 %). Kein Mietspiegel im Sinne von §§ 558c, 558d BGB (Angabe des Anbieters). Sekundärquelle (Portaldaten, Neuvermietungen). Link · Verwendet für: Angebotsmieten.

[29] Raisin: „EZB-Zinsentscheid: Termine & Prognosen (09/2026)“. Nächste EZB-Sitzung am 29.10.2026. Sekundärquelle. Link · Verwendet für: Termin EZB.

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